Do 10 Apr 2008
Steuerberater für die Fragen des Finanzamts
Gebloggt von Angela unter Internet
Als Existenzgründer scheue ich jegliche Art von Kosten. Dazu gehört auch, dass ich meine steuerlichen Angelegenheiten selbst mache. Die Umsatzsteuererklärung geht mithilfe des Formulars einmal im Quartal, die Einkommenssteuererklärung mit einer Steuer-Software.
Nun erziele ich meinen Umsatz nicht auf die übliche Weise mit Rechnung und Umsatzsteuer an meine Kunden. Vielmehr ist meine Haupteinnahmequelle Google Adsense. Ich erlaube also Google, auf meinen Internetseiten Werbung zu schalten. Dafür erhalte ich jeden Monat abhängig von den Klicks eine Überweisung. Nachdem Google ein amerikanisches Unternehmen ist, wird auf diese Werte keine Umsatzsteuer in Ansatz gebracht.
Dies ist für hiesige Finanzämter schwer nachzuvollziehen. In welche Zeile des Formulars gehören jetzt diese Umsätze? In Zeile 48 oder vielleicht doch eher in Zeile 45 oder vielleicht in …? Nach etlichem Hin und Her mit der dafür zuständigen Sachbearbeiterin bei meinem Finanzamt, fragte sie mich, ob ich nicht einen Steuerberater hätte, der diese Frage beantworten könne.
Habe ich aus obigen Gründen nicht. Schließlich endete die Diskussion nach der Frage in welcher Zeile der Umsatzsteuererklärung diese Einnahmen zu verbuchen sind damit, dass bei mir eine Umsatzsteuerprüfung stattfinden wird. Ob man sich dadurch verspricht, die Umsatzsteuer unterm Teppich zu finden?
Deutsche Finanzämter scheinen sich sehr schwer mit den “neuen” Möglichkeiten zu tun, über das Internet Geld zu verdienen. Nur, so “neu” ist das auch wieder nicht! Google Adsense gibt es mittlerweile schon um die 10 Jahre.
